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Anlagen - Contracting (KfW)

Was wird gefördert?

Die KfW fördert Contracting-Vorhaben

im Umweltprogramm

im KfW-Infrastrukturprogramm

im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien und

in den Programmen "Wohnraum Modernisieren", "Ökologisch Bauen" und KfW-CO2-Gebäudesanierung des Förderbereichs Bauen, Wohnen, Energie sparen.

Wer ist förderberechtigt?

Antragsberechtigt sind Contracting-Geber. Für eine Förderung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Es muss sich um ein im ausgewählten Programm förderfähiges Vorhaben handeln.

Der Contractor ist Investor und Betreiber der Anlage, die Investition liegt im wirtschaftlichen Risiko des Contractors.

Die Laufzeit des Contracting-Vertrages darf nicht kürzer sein als die Laufzeit des KfW-Kredits.

Der Contracting-Geber hat dem Contracting-Nehmer gegenüber offen zu legen, dass er Fördermittel durch die KfW erhält. Auch die Konditionen sind dem Contracting-Nehmer mitzuteilen. Diese Bedingung ist in die Kreditzusage aufzunehmen.

Förderkonditionen

siehe zugehörige KfW - Förderprogramme

Förderprogramm, Anträge

siehe zugehörige KfW - Förderprogramme