
| Was wird gefördert? |
Die KfW fördert Contracting-Vorhaben im Umweltprogramm im KfW-Infrastrukturprogramm im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien und in den Programmen "Wohnraum Modernisieren", "Ökologisch Bauen" und KfW-CO2-Gebäudesanierung des Förderbereichs Bauen, Wohnen, Energie sparen. |
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| Wer ist förderberechtigt? |
Antragsberechtigt sind Contracting-Geber. Für eine Förderung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein: Es muss sich um ein im ausgewählten Programm förderfähiges Vorhaben handeln. Der Contractor ist Investor und Betreiber der Anlage, die Investition liegt im wirtschaftlichen Risiko des Contractors. Die Laufzeit des Contracting-Vertrages darf nicht kürzer sein als die Laufzeit des KfW-Kredits. Der Contracting-Geber hat dem Contracting-Nehmer gegenüber offen zu legen, dass er Fördermittel durch die KfW erhält. Auch die Konditionen sind dem Contracting-Nehmer mitzuteilen. Diese Bedingung ist in die Kreditzusage aufzunehmen. |
| Förderkonditionen |
siehe zugehörige KfW - Förderprogramme |
| Förderprogramm, Anträge |
siehe zugehörige KfW - Förderprogramme |