
| Was wird gefördert? |
Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab, die aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden. Umweltschonende Produktionsverfahren (integrierter Umweltschutz) werden mit Vorrang gefördert, und zwar in folgenden Bereichen: Abwasserreinigung/Wasserbau Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen) Energieeinsparung, rationelle Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energien Umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung Es müssen Verfahren zur Anwendung kommen, die den Stand der Technik in Deutschland voranbringen, z. B. über die in Rechtsvorschriften festgelegten Umweltschutzanforderungen hinausgehen. Das Verfahren muss erstmals in dieser Form (z. B. für den spezifischen Schadstoff) angewendet werden. Förderfähig sind auch neuartige Kombinationen von schon erprobten Einzeltechniken. |
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| Wer ist förderberechtigt? |
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Zweckverbände sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften |
| Förderkonditionen |
KfW-Darlehen mit Zinszuschuss des BMU bis zu 70% der förderfähigen Kosten, ohne Höchstbetrag Investitionszuschuss bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Es muss begründet werden, warum der Zinszuschuss nicht ausreicht. |
| Förderprogramm, Anträge |
Kreditantrag: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts stellen ihren Antrag über eine Hausbank an die KfW. Kommunen, kommunale Unternehmen, Zweckverbände und sonstige Anstalten des öffentlichen Rechts reichen ihren Antrag direkt bei der KfW ein |