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Erneuerbare - Energien - Gesetz

Was wird gefördert?

Gesetz zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien

garantierte Vergütungssätze für Strom aus Biomasse, der ins öffentliche Netz eingespeist wird

Staffelung der Grundvergütung nach Leistung der Anlage

Aufstockung der Grunvergütung durch unterschiedliche Boni, bei Einhaltung zusätzlicher Anforderungen an die Anlage und an die Biomasse

Wer ist förderberechtigt?

Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, der in das öffentliche Netz eingespeist wird (der Begriff "Biomasse" ist durch das EEG teilweise neu definiert)

Förderkonditionen

Grundvergütung je eingespeister kWh plus evtl. einem Bonus

die Boni sind kumulierbar

der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre

für Anlagen, die ab dem 1.1.2005 ans Netz gehen reduziert sich die Einspeisevergütung um 1,5% bezogen auf die im Vorjahr gewährte Vergütung.

die Vergütungen ergeben sich wie folgt:

Förderprogramm, Anträge

Erneuerbare-Energien-Gesetz des BMU
Informations- und Antragsstelle: Zuständiges Energieversorgungsunternehmen oder Netzbetreiber