
| Was wird gefördert? |
Gesetz zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien garantierte Vergütungssätze für Strom aus Biomasse, der ins öffentliche Netz eingespeist wird Staffelung der Grundvergütung nach Leistung der Anlage Aufstockung der Grunvergütung durch unterschiedliche Boni, bei Einhaltung zusätzlicher Anforderungen an die Anlage und an die Biomasse |
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| Wer ist förderberechtigt? |
Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, der in das öffentliche Netz eingespeist wird (der Begriff "Biomasse" ist durch das EEG teilweise neu definiert) |
| Förderkonditionen |
Grundvergütung je eingespeister kWh plus evtl. einem Bonus die Boni sind kumulierbar der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre für Anlagen, die ab dem 1.1.2005 ans Netz gehen reduziert sich die Einspeisevergütung um 1,5% bezogen auf die im Vorjahr gewährte Vergütung. die Vergütungen ergeben sich wie folgt: |
| Förderprogramm, Anträge |
Erneuerbare-Energien-Gesetz des BMU |