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Erneuerbare Energien (KfW)

Was wird gefördert?

Errichtung von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung ab 100 kW Nennwärmeleistung, in denen überwiegend naturbelassenes Holz verfeuert wird.

Zusätzlich zur Errichtung der Biomasseanlage kann auch die Errichtung eines neuen Nahwärmenetzes gefördert werden, wenn ein Wärmeabsatz von mindestens 1,5 MWh pro Jahr und Meter nachgewiesen wird.

Errichtung von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung).

Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse, zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung).

Wer ist förderberechtigt?

Privatpersonen, die die produzierte Energie ausschließlich selbst nutzen

Freiberuflich Tätige

Kleine und mittlere private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Gesellschaften in privater Rechtsform, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, sofern sie die KMU-Definition der EU einhalten

Kommunen, Kreise, kommunale Eigenbetriebe

Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts

Eingetragene Vereine

Land- und Forstwirte, sofern sie die Einkünfte aus dem Betrieb der geförderten Anlage gemäß 15 EStG versteuern

Förderkonditionen

Die geförderten Anlagen sind mindestens sieben Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraums darf eine geförderte Anlage nicht still gelegt und nur dann veräußert werden, wenn die Anlage zweckentsprechend weiter betrieben wird.

Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten Kredithöchstbetrag

in der Regel 5 Mio EUR

Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse 60 EUR je kW installierter Nennwärmeleistung, höchstens 275.000 EUR pro Einzelanlage

Errichtung eines neuen Nahwärmenetzes 50 EUR je Meter, höchstens 600.000 EUR pro Einzelanlage.

Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung 250 EUR je kW installierter elektrischer Leistung, höchstens 62.500 EUR pro Einzelanlage

Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse bis 70 kW elektrische Nennleistung: zinsgünstiges Darlehen und Teilschulderlass in Höhe von 15.000 EUR je Einzelanlage. Über 70 KW elektrische Nennleistung: zinsgünstiges Darlehen

Förderprogramm, Anträge

Als privater Investor beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank).

Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.