
| Was wird gefördert? |
Abfallwirtschaft: Vorhaben, mit denen sich Abfälle bei der Produktion vermeiden oder verringern lassen, sowie Verwertungs- und Beseitigungsanlagen Abwasserreinigung: Produktionsverfahren, die Wasser einsparen, Abwasser verringern oder ganz vermeiden; Anlagen zur Abwasserreinigung und -behandlung Luftreinhaltung: Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung von Emissionen, aber auch von Lärm, Geruch und Erschütterungen Energieeinsparung und rationelle Energieverwendung sowie Nutzung erneuerbarer Energien Altlastensanierung Kosten eines Öko-Audits Emissionsarme Nutzfahrzeuge (Förderschwerpunkt) |
|---|---|
| Wer ist förderberechtigt? |
Private gewerbliche Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe) Gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen (Public Private Partnership) Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten (ohne Heilberufe) |
| Förderkonditionen |
Finanzierungsanteil bis zu 50% der Investitionskosten für KMU gem.
Definition der EU-Kommission bis zu 75% der Investitionskosten 1 Mio. in den neuen Bundesländern und Berlin 500.000 in den alten Bundesländern Für Vorhaben mit besonderer umweltpolitischer Relevanz kann der Höchstbetrag auch überschritten werden, wenn der maximale Finanzierungsanteil beachtet wird. |
| Förderprogramm, Anträge |
Als Investor beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank). |