> Biomasse > Förderungen > Förderprogramme des Bundes > ERP-Umwelt-und Energiesparp...
 

ERP-Umwelt-und Energiesparprogramm (KfW)

Was wird gefördert?

Abfallwirtschaft: Vorhaben, mit denen sich Abfälle bei der Produktion vermeiden oder verringern lassen, sowie Verwertungs- und Beseitigungsanlagen

Abwasserreinigung: Produktionsverfahren, die Wasser einsparen, Abwasser verringern oder ganz vermeiden; Anlagen zur Abwasserreinigung und -behandlung

Luftreinhaltung: Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung von Emissionen, aber auch von Lärm, Geruch und Erschütterungen

Energieeinsparung und rationelle Energieverwendung sowie Nutzung erneuerbarer Energien

Altlastensanierung

Kosten eines Öko-Audits

Emissionsarme Nutzfahrzeuge (Förderschwerpunkt)

Wer ist förderberechtigt?

Private gewerbliche Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)

Gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen (Public Private Partnership)

Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten (ohne Heilberufe)

Förderkonditionen

Finanzierungsanteil bis zu 50% der Investitionskosten für KMU gem. Definition der EU-Kommission bis zu 75% der Investitionskosten

Höchstbetrag

1 Mio. in den neuen Bundesländern und Berlin

500.000 in den alten Bundesländern

Für Vorhaben mit besonderer umweltpolitischer Relevanz kann der Höchstbetrag auch überschritten werden, wenn der maximale Finanzierungsanteil beachtet wird.

Förderprogramm, Anträge

Als Investor beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank).