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CO 2 - Gebäudesanierung (KfW)

Was wird gefördert?

Umfangreiche energetische Sanierung von Wohnraum, der vor 1979 fertig gestellt wurde. Ziel: deutliche Minderung des CO2-Ausstoßes. In der Regel müssen 40 kg pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr eingespart werden.

Austausch veralteter Heiztechnik

Wer ist förderberechtigt?

Träger der Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
Privatpersonen
Wohnungsunternehmen
Wohnungsgenossenschaften
Gemeinden
Kreise
Gemeindeverbände
Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Förderkonditionen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% Höchstbetrag im Maßnahmenpaket 0 - 4: max. 250 EUR/qm Wohnfläche, bezogen auf die Fläche vor Beginn der Sanierung. Die CO2-Einsparung muss mindestens 40 kg/qm Gebäudenutzfläche und Jahr betragen. Abweichend im Maßnahmenpaket 4, wenn weniger als 40 kg, aber mindestens 30 kg CO2 eingespart werden: max. 200 EUR/qm Wohnfläche für mindestens 35 kg max. 150 EUR/qm Wohnfläche für mindestens 30 kg im Maßnahmenpaket 5: max. 80 EUR/qm Wohnfläche.

Förderprogramm, Anträge

Als privater Investor beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank).

Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.