
| Was wird gefördert? |
Umfangreiche energetische Sanierung von Wohnraum, der vor 1979 fertig gestellt wurde. Ziel: deutliche Minderung des CO2-Ausstoßes. In der Regel müssen 40 kg pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr eingespart werden. Austausch veralteter Heiztechnik |
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| Wer ist förderberechtigt? |
Träger der Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder
vermieteten Wohngebäuden |
| Förderkonditionen |
Finanzierungsanteil: bis zu 100% Höchstbetrag im Maßnahmenpaket 0 - 4: max. 250 EUR/qm Wohnfläche, bezogen auf die Fläche vor Beginn der Sanierung. Die CO2-Einsparung muss mindestens 40 kg/qm Gebäudenutzfläche und Jahr betragen. Abweichend im Maßnahmenpaket 4, wenn weniger als 40 kg, aber mindestens 30 kg CO2 eingespart werden: max. 200 EUR/qm Wohnfläche für mindestens 35 kg max. 150 EUR/qm Wohnfläche für mindestens 30 kg im Maßnahmenpaket 5: max. 80 EUR/qm Wohnfläche. |
| Förderprogramm, Anträge |
Als privater Investor beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank). Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW. |