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Infrastruktur (KfW)

Was wird gefördert? Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, die der Aufgabenerfüllung von Gebietskörperschaften dienen, z. B. im Rahmen der

allgemeinen Verwaltung

Stadt- und Dorfentwicklung, z. B. auch touristische Infrastruktur

sozialen Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.)

kommunalen Verkehrsinfrastruktur inkl. Öffentlicher Personennahverkehr

Wer ist förderberechtigt?

Kommunale Antragsteller sowie gemeinnützige Investoren, die in die kommunale Infrastruktur investieren:

kommunale Gebietskörperschaften

Eigengesellschaften von kommunalen Gebietskörperschaften (auch privatrechtliche Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftern)

gemeinnützige Organisationsformen

Förderkonditionen

Direktkreditvergabe: bis zu 50% des Fremdfinanzierungsanteils (Kreditbedarf) einer Investition.

Bankdurchgeleitete Kredite: max. 75% der förderfähigen Kosten, der Regelhöchstbetrag liegt bei 5 Mio EUR.

Förderprogramm, Anträge

kommunale Gebietskörperschaften und deren Eigengesellschaften sowie Investoren, deren Kredite durch eine 100%ige modifizierte kommunale Ausfallbürgschaft besichert werden, wenden sich direkt an die KfW (Direktkreditvergabe).

bei allen anderen Investoren erfolgt die Antragstellung über durchleitende Banken (Bankendurchleitungsvariante).