
| Was wird gefördert? | Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur
mitfinanziert, die der Aufgabenerfüllung von Gebietskörperschaften
dienen, z. B. im Rahmen der allgemeinen Verwaltung Stadt- und Dorfentwicklung, z. B. auch touristische Infrastruktur sozialen Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.) kommunalen Verkehrsinfrastruktur inkl. Öffentlicher Personennahverkehr |
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| Wer ist förderberechtigt? |
Kommunale Antragsteller sowie gemeinnützige Investoren, die in die kommunale Infrastruktur investieren: kommunale Gebietskörperschaften Eigengesellschaften von kommunalen Gebietskörperschaften (auch privatrechtliche Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftern) gemeinnützige Organisationsformen |
| Förderkonditionen |
Direktkreditvergabe: bis zu 50% des Fremdfinanzierungsanteils (Kreditbedarf) einer Investition. Bankdurchgeleitete Kredite: max. 75% der förderfähigen Kosten, der Regelhöchstbetrag liegt bei 5 Mio EUR. |
| Förderprogramm, Anträge |
kommunale Gebietskörperschaften und deren Eigengesellschaften sowie Investoren, deren Kredite durch eine 100%ige modifizierte kommunale Ausfallbürgschaft besichert werden, wenden sich direkt an die KfW (Direktkreditvergabe). bei allen anderen Investoren erfolgt die Antragstellung über durchleitende Banken (Bankendurchleitungsvariante). |