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Kraft-Wärme-Kopplung

Was wird gefördert?

Das BAFA ist die zuständige Stelle für die Erteilung von Zulassungen für KWK-Anlagen, auf deren Grundlage die Anlagenbetreiber vom jeweiligen Netzbetreiber einen Zuschlag für den erzeugten KWK-Strom verlangen können.

Wer ist förderberechtigt?

Betreiber einer KWK-Anlage

Förderkonditionen

Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten vom jeweiligen Netzbetreiber einen Zuschlag für den in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Anlagenkategorie, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens festgestellt wird.

Förderprogramm, Anträge

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 437
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196-908-257
Fax: 06196-908-800
www.bafa.de