
| Was wird gefördert? |
Das BAFA ist die zuständige Stelle für die Erteilung von Zulassungen für KWK-Anlagen, auf deren Grundlage die Anlagenbetreiber vom jeweiligen Netzbetreiber einen Zuschlag für den erzeugten KWK-Strom verlangen können. |
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| Wer ist förderberechtigt? |
Betreiber einer KWK-Anlage |
| Förderkonditionen |
Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten vom jeweiligen Netzbetreiber einen Zuschlag für den in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Anlagenkategorie, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens festgestellt wird. |
| Förderprogramm, Anträge |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |