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Wohnraum Modernisieren (KfW)

Was wird gefördert?

ÖKO-PLUS-Maßnahmen

Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen.

Wer ist förderberechtigt?

Träger der Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
Privatpersonen
Wohnungsunternehmen
Wohnungsgenossenschaften
Gemeinden
Kreise
Gemeindeverbände
Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Förderkonditionen

Finanzierungsanteil: bis zu 100%

Höchstbetrag Modernisierung: 100.000 je Wohneinheit

Förderprogramm, Anträge

Als privater Investor beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank).

Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.