
| Was wird gefördert? |
Der Einbau neuer Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei Neubauten |
|---|---|
| Wer ist förderberechtigt? |
Träger der Investitionsmaßnahmen für selbst genutzte
oder vermietete Wohngebäuden |
| Förderkonditionen |
Heiztechnik: 10.000 Euro je Wohneinheit |
| Förderprogramm, Anträge |
Als privater Investor beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank).
Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW. |