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Ökologisches Bauen (KfW)

Was wird gefördert?

Der Einbau neuer Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei Neubauten

Wer ist förderberechtigt?

Träger der Investitionsmaßnahmen für selbst genutzte oder vermietete Wohngebäuden
Privatpersonen
Wohnungsunternehmen
Wohnungsgenossenschaften
Gemeinden
Kreise
Gemeindeverbände
Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Förderkonditionen

Heiztechnik: 10.000 Euro je Wohneinheit

Förderprogramm, Anträge

Als privater Investor beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank).

Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.
www.bafa.de