
| Was wird gefördert? |
automatische und handbeschickte Zentralheizungsanlagen für feste Biomasse zur Wärme- und/oder Stromerzeugung Biogasanlagen bis 70 kW |
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| Wer ist förderberechtigt? |
Privatpersonen freiberuflich Tätige kleine/mittlere Gewerbebetriebe Kommunen und kommunale Betriebe Zweckverbände eingetragene Vereine sonstige Körperschaften |
| Förderkonditionen |
automatisch beschickte Anlagen zur Wärmeerzeugung ab 8 kW bis 100 kW Nennwertleistung: bis 50 kW nur für Zentralheizungen. Bis 100 kW Nennwertleistung 60/kW bei einem Kesselwirkungsgrad ab 90%, mind. jedoch 1.700 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). handbeschickte Anlagen zur Wärmeerzeugung ab 15 kW Nennwertleistung und 55 l/kW Pufferspeicher: bis 100 kW Nennwertleistung 55/kW bei einem Kesselwirkungsgrad ab 90%, mind. jedoch 1.500 durch das Bafa. automatisch beschickte Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung: zinsverbilligtes Darlehen und Teilschulderlass durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Pelleteinzelöfen mit Wassertasche: bis 100 kW Nennwertleistung 60/kW bei einem Kesselwirkungsgrad ab 90% mind. 1.000 durch das Bafa. Voraussetzungen für die Förderung von kleinen und mittleren Anlagen sind: maximale CO2-Emissionen von 250 mg/m³ und max. Staubemissionen von 50 mg/m³ Kesselwirkungsgrad mind. 88% Biogasanlagen bis 70 kWel: Teilschulderlass von 15.000 je Anlage und zinsgünstiges Darlehen durch KfW |
| Förderprogramm, Anträge |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle KfW Bankengruppe Infocenter |