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KfW - Umweltprogramm (KfW)

Was wird gefördert?

Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen, einschl. Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen

Biogas- oder erdgasbetriebene Fahrzeuge und Gaszapfsäulen

Beseitigung bestehender Boden- und Gewässerverunreinigungen

Verbesserung der Abwasserreinigung und Trinkwasserversorgung

Abwasserverminderung und -vermeidung

Abfallvermeidung und -behandlung

Effiziente Energieerzeugung und -verwendung

Einsatz regenerativer Energiequellen

Bodenschutz und Grundwasserschutz

Herstellung besonders innovativer umweltfreundlicher Produkte

Erstellung eines Öko-Audits

Investitionen von Umweltschutzdienstleistern

Wer ist förderberechtigt?

In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)

Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten, Ärzte, Steuerberater

Betreibergesellschaften in der Entsorgungswirtschaft, Kooperationen (PPP-Modelle - Public Private Partnership)

Unternehmen, an denen die öffentliche Hand, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind

Förderkonditionen Finanzierungsanteil

75% der förderfähigen Investitionskosten für KMU gem. EU-Definition in Kombination mit Mitteln aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bis zu 100% der Investitionskosten

Höchstbetrag: i. d. R. 5 Mio EUR pro Vorhaben

Förderprogramm, Anträge

Als Investor beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank).