
| Was wird gefördert? |
Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen, einschl. Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen Biogas- oder erdgasbetriebene Fahrzeuge und Gaszapfsäulen Beseitigung bestehender Boden- und Gewässerverunreinigungen Verbesserung der Abwasserreinigung und Trinkwasserversorgung Abwasserverminderung und -vermeidung Abfallvermeidung und -behandlung Effiziente Energieerzeugung und -verwendung Einsatz regenerativer Energiequellen Bodenschutz und Grundwasserschutz Herstellung besonders innovativer umweltfreundlicher Produkte Erstellung eines Öko-Audits Investitionen von Umweltschutzdienstleistern |
|---|---|
| Wer ist förderberechtigt? |
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, sonstiges Dienstleistungsgewerbe) Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten, Ärzte, Steuerberater Betreibergesellschaften in der Entsorgungswirtschaft, Kooperationen (PPP-Modelle - Public Private Partnership) Unternehmen, an denen die öffentliche Hand, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind |
| Förderkonditionen | Finanzierungsanteil 75% der förderfähigen Investitionskosten für KMU gem. EU-Definition in Kombination mit Mitteln aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bis zu 100% der Investitionskosten Höchstbetrag: i. d. R. 5 Mio EUR pro Vorhaben |
| Förderprogramm, Anträge |
Als Investor beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank). |